Rundfunkgebührenrecht: Behinderten-Autos fahren kostenfrei

29-JUN-10

Gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen müssen keine Rundfunkgebühren für Radios in Autos zahlen, die ausschließlich für die Beförderung von Behinderten eingesetzt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem vom WDR angestrengten Verfahren entschieden. (BVwG, 6 C 6/09)