Gestohlene Daten: Bundesverfassungsgericht soll Frage der Verwertbarkeit klären

03-FEB-10

Der aktuelle Streit um die Frage, ob in Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung gestohlene Kundendaten verwertet werden dürfen, könnte schon bald vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden werden. Wie die «Financial Times Deutschland» (FTD) am 01.02.2010 auf ihren Internetseiten berichtet, läuft in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 ein entsprechendes Verfahren, in dem es um die Verwertbarkeit der entwendeten Kundendaten der Liechtensteiner LGT Bank geht.

Wie die FTD berichtet, hat ein Kunde der LGT Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bochumer Landgerichts eingelegt. Die Richter waren darin davon ausgegangen, dass die Daten als Beweismittel verwertbar seien. Dass der Bundesnachrichtendienst (BND) die entwendeten Daten gekauft und sodann an die Finanzbehörden weitergereicht habe, mache sie nicht unverwertbar.

Steuerstrafrechtler sehen dies indes anders oder zumindest differenzierter. Laut «Financial Times Deutschland» meint so zum Beispiel Wolfgang Joecks, Professor für Steuerstrafrecht an der Greifswalder Universität, der BND dürfe gestohlene Daten nicht gezielt im Auftrag der Steuerbehörden ankaufen, um sie diesen dann weiterzureichen. Handele es sich dagegen um einen Gelegenheitskauf, sei dies rechtens.

Financial Times Deutschland, Meldung vom 01.02.2010